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Verlagerung des Berufspendlerverkehrs

Verlagerung des BerufspendlerverkehrsEin Autoparkplatz kostet den Arbeitgeber pro Jahr – bei einer realen Vollkostenrechnung – zwischen 500 bis 1‘000 Franken im Freien und 1‘500 bis 2‘500 Franken in einer Garage. Dieser Betrag ist ein Geschenk an Mitarbeitende, die den Arbeitsweg per Auto zurücklegen. Denn er zählt nicht zum AHV-pflichtigen Lohn! Dies ist ganz im Sinn der Förderung des Autos für den Arbeitsweg. Der Auto-Gratisparkplatz ist unfair gegenüber Mitarbeitenden, die ihn nicht beanspruchen.

Wer bei einem Arbeitgeber mit einem vollumfänglichen Betrieblichen Mobilitätsmanagement einen Parkplatz beansprucht, bezahlt eine Parkgebühr. Je nach Zumutbarkeit des Arbeitswegs mit anderen Verkehrsmitteln betragen die Parkgebühren pro Jahr zwischen 300 und 1‘200 Franken. Wer keinen oder nur selten einen Parkplatz beansprucht, bekommt einen Mobilitätsbeitrag; in bar und/oder als geldwerte Vorteile. Die Mobilitätsbeiträge liegen im Bereich von 300 bis über 1‘000 Franken pro Jahr.

Wenn die Regierung wirklich einen höheren Anreiz zur Verlagerung des Berufspendlerverkehrs weg vom motorisierten Individualverkehr setzen will, braucht es mehr Realitätssinn und Mut. Der AHV-Freibetrag für Mobilitätsbeiträge im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sollte auf 1‘200 Franken pro Jahr erhöht werden; 600 Franken ist deutlich zu gering. Sollte die Regierung zu grosse Einnahmenausfälle befürchten, kann sie die Gratis-Parkplätze der Arbeitgeber als AHV-pflichtigen Lohn deklarieren. Der massvolle Vorschlag lautet: pro Jahr 500 Franken für Parkplatz im Freien und 1‘500 Franken für Parkplatz in einer Garage.
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