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Biken auf offiziellen Wanderwegen?

Biken auf offiziellen Wanderwegen?Aus BuA 18/2024 Zusammenfassung:
„Wanderwege dürfen nach herrschender Rechtsmeinung mit Fahrrädern und somit auch mit Mountainbikes befahren werden. Im Wald gilt diese Regel allerdings nur für befestigte Wege. Langsame E-Bikes sind den Fahrrädern gleichgestellt. Grundsätzlich hält die Regierung die Koexistenz von Fussgängerinnen und Radfahrern für richtig; eine Entflechtung der Nutzergruppen wäre aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nicht erstrebenswert. Zudem würde damit das Freiheitsempfinden der ausgeschlossenen Zielgruppe eingeschränkt. Dennoch wird in Zukunft punktuell einzugreifen sein, um rechtliche Klarheit zu schaffen und Unstimmigkeiten zwischen Fussgängerinnen und Radfahrern zu minimieren. Dabei ist auch auf die Natur einerseits und die Interessen der verschiedenen Nutzergruppen, wie Wandernden oder Radfahrenden, andererseits Rücksicht zu nehmen.“
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