Fachthemen

Verkehrssteuerung nach dem Kaskadenprinzip

1) Verkehr vermeiden: verantwortungsbewusste Raumplanung:
- Verkehrsarme Siedlungsstrukturen fördern.

2) Motorisierten Verkehr umwandeln in nicht-motorisierten Verkehr:
- Strassenraum fussgänger- und fahrradgerecht gestalten;
- In den Gemeinden engmaschige, attraktive Netze von Fuss- und Radwegen realisieren;
- Überdachte Radständer möglichst nahe bei den Eingängen aller öffentlichen Gebäude und Geschäfte erstellen;
- Ausbau des grenzüberschreitenden Radwegnetzes für den Alltagsverkehr;
- Betriebliches Mobilitätsmanagement vorschreiben;
- Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkplätze einführen (Land und Gemeinden; ein Parkplatz im Freien kostet 500 - 1'000 Franken, ein Tiefgaragenparkplatz 1'500 - 5'000 Franken pro Jahr);
- Besteuerung von Gratisparkplätzen als Naturalbezug.

3) Verbleibenden motorisierten Verkehr umwandeln in öffentlichen Verkehr (öV):
- Bevorzugung des öV durch Fahrbahnhaltestellen mit Mittelinseln mindestens in Staubereichen (spez. Raum Schaan - Triesen);
- Bevorzugung des öV durch Busspuren und Pförtnersysteme;
- Bevorzugung des öV bei allen Lichtsignalanlagen;
- Weitere Optimierung des LBA-Liniennetzes, speziell zu den Hauptverkehrzeiten;
- Haltestellen des öV attraktiv gestalten;
- Haltestellen des öV für Fussgeher gut erschliessen;
- Überdachte Fahrradabstellmöglichkeit bei wichtigen Haltestellen bereitstellen;
- Expressbuslinie zu den Hauptverkehrszeiten einführen;
- Feinerschliessung der Gemeinden durch Ortsbusse mindestens zur Zeit der grössten Verkehrsbewegungen;
- Liechtenstein-Takt der ÖBB (Feldkirch-Buchs) zur S-Bahn ausbauen;
- Normalspur-Stadtbahn für Hauptlinien (fährt Feldkirch-Schaan, Schaan-Buchs und Trübbach-Sargans auf dem Bahngeleise; von Schaan bis Balzers auf der Landstrasse) oder S-Bahn durch Oberland nach Trübbach prüfen.

4) Noch verbleibenden Verkehr beruhigen und sicherer machen:
- Tempo-30-Zonen für alle siedlungsorientierten Strassen einführen;
- Begegnungszonen mit Tempo-20 für einige Dorfzentren realisieren;
- 0,5 Promille als Alkoholgrenzwert einführen;
- Regelmässige Verkehrskontrollen durchführen.
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